Heilpraktikerin Pia Trittmann

 



Kosten


Gesetzlich Versicherte


haben in der Regel keinen Anspruch auf die Erstattung von Heilpraktikerbehandlungen. Einzelne Krankenkassen beteiligen sich jedoch in einer freiwilligen Satzungsleistung an den Behandlungskosten. Ich empfehle Ihnen, vor Behandlungsbeginn mit Ihrer Krankenkasse in Kontakt zu treten, um die Möglichkeiten und Voraussetzungen für eine (teilweise) Übernahme der Behandlungskosten zu klären. 

Privatversicherte / Beihilfeberechtigte

können einen (teilweise) Erstattungsanspruch ihrer Behandlungskosten gegenüber Ihrer Versicherung haben. Die Erstattungshöhe hängt dabei von Ihrem gewählten Versicherungstarif und Leistungsvoraussetzungen ab. 

Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)

 Es existieren keine gesetzlichen Vorgaben für die Vergütung einer Heipraktikerbehandlung. Private Krankenversicherungen begrenzen ihre Erstattungen häufig auf die Sätze des sog. Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker. 
Hierbei handelt es sich um eine Liste mit statistischen Durchschnittswerten über die Honorarhöhe der dort aufgeführten naturheilkundlichen Heilpraktikerbehandlungen. 
Die dortigen Sätze stammen jedoch aus dem Jahr 1985 und wurden seitdem nicht mehr angepasst. Ich biete Behandlungen an, die nicht im Gebührenverzeichnis genannt werden. An diesem Grund kann ich meine Leistungen nicht nach den Sätzen im Gebührenverzeichnis abrechnen. 


Die Ergebnisse sämtlicher Erstattungsverfahren haben keinen Einfluss auf das vereinbarte Honorar. 
Mein Honoraranspruch ist vom Patienten unabhängig von jeglicher Versicherungs- und/oder Beihilfeleistung in voller Höhe zu begleichen.